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Pflegealltag

Pflegeberatung in einer anderen Sprache: So bereiten Sie das Gespräch vor

Ein Gespräch über Pflege kann an Tempo, Fachwörtern oder Sprache hängen bleiben. So bereiten Sie es gemeinsam vor, damit die pflegebedürftige Person zu Wort kommt.

In einem Beratungsgespräch fallen oft viele Fachwörter, Zahlen und nächste Schritte zusammen. Wenn Deutsch nicht die stärkste Sprache der pflegebedürftigen Person oder der Angehörigen ist, wird es schwerer, nachzufragen und alles richtig mitzunehmen.

Sie können das Gespräch vorbereiten. Klären Sie vorher, welche Sprache gebraucht wird, wer dabei sein soll und wie Sie die vereinbarten Schritte festhalten. Die pflegebedürftige Person entscheidet mit, worüber gesprochen wird.

Vor dem Termin sagen, welche Sprache hilft

Rufen Sie bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt an, bevor Sie einen Termin fest vereinbaren. Sagen Sie, in welcher Sprache das Gespräch leichter wäre. Fragen Sie, ob eine Beratung in dieser Sprache, eine Dolmetschperson oder schriftliche Informationen angeboten werden. Klären Sie auch, wie lange die Organisation dauert und ob Kosten entstehen können.

Die geprüften Regeln zur Pflegeberatung begründen keinen allgemeinen automatischen Anspruch auf kostenlose Sprachmittlung allein deshalb, weil Deutsch nicht die stärkste Sprache ist. Besondere Umstände und andere Rechtsgrundlagen können im Einzelfall eine Rolle spielen. Fragen Sie deshalb konkret, ob Sprachhilfe verfügbar ist und wer mögliche Kosten übernimmt.

Notieren Sie vor dem Anruf drei Dinge: die gewünschte Sprache, die Frage, die Sie am dringendsten klären möchten, und den Namen der Stelle, bei der Sie anrufen. Wenn am Telefon keine passende Unterstützung verfügbar ist, fragen Sie nach einem anderen Termin, einer anderen Beratungsstelle oder verständlichen schriftlichen Informationen.

Die betroffene Person entscheidet, wer beteiligt ist

Pflegeberatung richtet sich zuerst an die Person mit Unterstützungsbedarf. Sie kann darum bitten, dass Angehörige in das Gespräch einbezogen werden. Auch nach einem Antrag besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung, wenn erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.

Verwandtschaft allein macht Angehörige nicht automatisch zu einer bevollmächtigten Vertretung. Sie dürfen dadurch nicht automatisch Unterlagen anfordern, Entscheidungen treffen oder persönliche Informationen erhalten. Klären Sie vorher, welche Einwilligung oder Vollmacht für Ihr Anliegen nötig ist. Die Beraterin oder der Berater kann Ihnen sagen, was die Stelle dafür braucht.

Sprechen Sie vor dem Termin mit der pflegebedürftigen Person darüber, wer teilnehmen soll und welche Themen sie ansprechen möchte. Wenn sie eine vertraute Person zum Übersetzen dabeihaben will, fragen Sie die Beratungsstelle, ob das möglich ist. Bei persönlichen oder rechtlichen Fragen kann eine unabhängige Sprachmittlung hilfreicher sein. Fragen Sie vorab, ob sie verfügbar ist und wer mögliche Kosten trägt.

Drei Fragen, die Sie im Gespräch stellen können

Sie können fragenDamit wird klar
„Wir möchten das Gespräch in [gewünschte Sprache] führen. Welche Unterstützung gibt es, und wer trägt mögliche Kosten?“Ob die Stelle eine passende Sprachhilfe kennt und was vorher zu klären ist.
„Können Sie die nächste Frage zuerst mit der pflegebedürftigen Person besprechen? Ich unterstütze sie bei Bedarf.“Dass die betroffene Person selbst zu Wort kommt und Angehörige nur im vereinbarten Umfang helfen.
„Können Sie am Ende die nächsten Schritte und benötigten Unterlagen kurz schriftlich festhalten?“Wer bis wann was erledigt und an wen fehlende Unterlagen gehen.

Sie können außerdem um langsameres Sprechen und eine kurze Erklärung von Fachbegriffen bitten. Wenn eine Antwort unklar bleibt, sagen Sie das direkt. Wiederholen Sie in eigenen Worten, was Sie verstanden haben, und lassen Sie Unstimmigkeiten gleich korrigieren.

Nach einem Pflegekurs in passender Form fragen

Pflegekassen müssen für Angehörige und an einer ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen kostenlose Pflegekurse anbieten. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person soll die Schulung auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Digitale Kurse sollen ebenfalls angeboten werden.

Das Gesetz verspricht auch hier keinen Kurs in jeder Sprache. Fragen Sie die Pflegekasse nach der Sprache, dem Format und einem möglichen nächsten Termin. Ein Kurs kann helfen, Pflegeaufgaben sicherer auszuführen; er ersetzt keine persönliche Beratung zu Leistungen oder Ansprüchen.

Wenn es noch keine passende Sprachhilfe gibt

Fragen Sie, ob ein weiterer Termin mit mehr Vorlauf möglich ist. Bitten Sie um eine kurze schriftliche Zusammenfassung der Vereinbarungen und um eine Liste der Unterlagen, die noch fehlen. So können Sie die Informationen in Ruhe mit einer vertrauten erwachsenen Person durchgehen.

Für türkischsprachige Angehörige gibt es ein konkretes Informationsangebot: Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege stellt eine türkischsprachige Broschüre und einen kurzen Erklärfilm zu Pflegeinformationen kostenlos bereit. Das Beispiel gilt für diese Materialien. Es bedeutet nicht, dass Beratung in Türkisch oder in einer anderen Sprache überall angeboten wird.

Ein guter nächster Schritt ist eine konkrete Frage an die Beratungsstelle: „Welche Unterstützung in [gewünschte Sprache] können Sie für unser Gespräch anbieten, und was müssen wir dafür vorbereiten?“

Quellen und Stand

Amtlicher Gesetzestext: Sozialgesetzbuch XI, §§ 7a und 45, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz. Fachinformation: Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege, Projekt „Pflegeinformationen in türkischer Sprache“. Wissenschaftlicher Kontext: Strube-Lahmann et al., 2022, Online-Befragung von Pflegeberatenden zu Informations- und Unterstützungsbedarfen. Die Studie untersuchte keine Sprachbarrieren gezielt. Quellenabgleich: 19.10.2026.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung dar. Sämtliche Fallberichte und geschilderten Alltagssituationen basieren auf unabhängigen Vor-Ort-Recherchen und Interviews der Redaktion. Pflege Veritas steht in keiner geschäftlichen oder institutionellen Beziehung zu Kassen, Diensten oder Behörden. Für Einzelfallfragen wenden Sie sich bitte an eine offizielle Pflegeberatungsstelle, Ihre Pflegekasse oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.